Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden!

Gastlando

Unsere Top 5 Shops: Gastronomiebedarf 2015

Warenkorb

(keine Produkte) - 0,00 €

Lieferbedingungen

Versandkosten

  • Lieferkosten:  Ab einem Bestellwert von 300 € (Netto) liefern wir innerhalb Österreichs versandkostenfrei (ausgenommen Inseln und Bergstationen). Unter einem Bestellwert von 300 € (Netto) berechnen wir eine Versandkostenpauschale von 20 € (Netto).
  • Lieferung per Paketdienst:  Alles, was per Paketdienst verschickt wird, bringt Ihnen der Bote direkt ans Haus.
  • Lieferung per LKW:  Sperrige Artikel liefern wir per Spedition zu Ihnen nach Hause. Voraussetzung für eine Anlieferung per LKW ist eine befahrbare Straße. Die Anlieferung erfolgt bis "Bordsteinkante". Das bedeutet, der Fahrer liefert Ihnen die Ware bis zu dem von Ihnen angegeben Lieferort. Die Ware wird vom Fahrer nicht in das Gebäude transportiert.
  • Nach Möglichkeit wird Ihre Bestellung komplett mit einer Sendung geliefert. Sollte Ihre Bestellung in Teillieferung bei Ihnen angeliefert werden, entstehen Ihnen dadurch selbstverständlich keine Mehrkosten. Sollten Sie keine Teillieferung wünschen, weisen Sie uns bitte darauf hin.
  • Unsere Lieferbedingungen gelten für den Versand innerhalb Österreichs. Für Lieferungen ins Ausland gelten besondere Bedingungen. Für Lieferungen auf Inseln können Aufschläge verlangt werden.
  • Wichtiger Hinweis zur Anlieferung:  Entfernen Sie die Verpackung und kontrollieren Sie die Ware bei Erhalt und im Beisein des Fahrers auf Vollständigkeit und Unversehrtheit. Unvollständigkeit und Beschädigungen der Ware müssen auf dem Abliefernachweis vermerkt  und vom Fahrer quittiert werden. Dabei die Art der Beschädigung so genau wie möglich beschreiben!

Beispiel

Falsch: Ware ist beschädigt.

Richtig: Pos. 1, Arbeitstisch: Beule in der Aufkantung und am rechten vorderen Fuß.


Was ist zu tun bei einem Transportschaden?

Auch bei sorgfältig verpackter Ware kann es zu Schäden kommen. Im Handel zwischen Unternehmen wird grundsätzlich der Zeitpunkt des Übergangs der Leistungsgefahr und damit auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Sache auf die Übergabe der Ware an den Spediteur gesetzt. Das bedeutet, für den Zeitraum danach wird grundsätzlich keine Haftung für Transportschäden übernommen. Näheres regeln unsere AGB. Ein etwaiger Anspruch zur Regulierung des Transportschadens besteht dann für Sie aber gegen den Spediteur. Selbstverständlich bieten wir Ihnen gerne unsere Hilfe bei der Regulierung an. Wir dürfen Ihnen hier unverbindlich zu folgender Vorgehensweise raten:

Bitte prüfen Sie vor Bestätigung (Unterschrift) der Warenannahme insbesondere die folgenden Punkte:

Vollständigkeit der Sendung

Unversehrtheit der Verpackung (Druckstellen, Löcher, Risse, Wasserschaden, etc.)

Richtigkeit der Adresse

Bei einem offenen Transportschaden lassen Sie dies unbedingt vom Spediteur schriftlich bestätigen. Auch sollte unverzüglich eine schriftliche Meldung an das Speditionsunternehmen erfolgen. Wenn die Möglichkeit besteht, erstellen Sie ein Foto des Schadens und der Verpackung, um diesen nachweisen zu können.

Sollte ein verdeckter Transportschaden vorliegen, sollte unverzüglich nach Entdeckung, jedoch innerhalb von drei Werktagen, dieser schriftlich beim Spediteur angezeigt werden. Auch hier ist es unbedingt ratsam ein Foto des Schadens und der Verpackung zu erstellen.

Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben die Verpackung zu fotografieren, entsorgen Sie diese nicht, sondern bewahren Sie sie bitte auf.

Um den Transportschaden bei dem Spediteur in Anspruch zu bringen, sind die vorbenannten umgehenden Meldungen notwenig.

Im Falle eines Transportschadens bitten wie Sie für die Inanspruchnahme unserer Hilfe das Formular "Transportschadenmeldung" auszufüllen und an uns zu übersenden. Wir werden umgehend Kontakt mit Ihnen ausnehmen. Bitte beachten Sie, dass die Notwendigkeit Ihrer umgehenden Meldung an den Spediteur nicht mit der Absendung dieses Formulars entfällt.